Ablauf einer Psychotherapie

Der erste Schritt besteht in einer unverbindlichen Kontaktaufnahme. Sie können mich telefonisch zu meinem Sprechzeiten erreichen und sollten mir in diesem Kontakt kurz Ihr Anliegen skizzieren.

Zunächst vereinbaren wir dann einen Termin zu einem ausführlichen diagnostischen Erstgespräch. Dieses dient dazu, Ihre Situation näher zu erfassen und abzuklären, ob eine Psychotherapie für Sie die geeignete Maßnahme ist. Termine hierfür kann ich Ihnen in der Regel innerhalb drei Wochen nach der Kontaktaufnahme anbieten. Sollte sich in diesem Erstgespräch herausstellen, dass eine Therapie sinnvoll ist, aktuell aber kein freier Therapieplatz zur Verfügung steht, haben Sie die Möglichkeit, sich auf die Warteliste setzen zu lassen.

Im Anschluss finden weitere so genannte probatorische Sitzungen statt. Diese dienen dazu weitere diagnostische Daten von Ihnen zu erheben, aber auch um feststellen, ob wir zusammen arbeiten können. In diesem Zeitraum wird Ihr Problem näher erfasst, Ihre Lebensgeschichte eingehender besprochen und schließlich Therapieziele und ein Therapieplan erstellt.

Diese ersten probatorischen Sitzungen werden von den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen bzw. der Beihilfe ohne vorherige Genehmigung übernommen. Danach muss je nach Länge der geplanten Therapie ein Antrag auf Psychotherapie bei Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse/-versicherung/ Beihilfe gestellt werden und ein von mir erstelltes Gutachten von einem Gutachter Ihrer Krankenkasse/-versicherung/ Beihilfe bewilligt werden.

Die Dauer einer Therapie hängt von der jeweiligen Problemstellung ab, ist also individuell verschieden:

Bei den gesetzlichen Krankenkassen kann sowohl eine Kurzzeittherapie mit bis zu 24 Sitzungen (i. d. Regel 1x wöchentlich) oder eine Langzeittherapie mit 60-80 Sitzungen (i. d. Regel 1x wöchentlich) beantragt werden. Darüber hinaus sind psychologische Beratungsgespräche möglich, deren Dauer und Frequenz individuell variabel sind, deren Kosten jedoch privat bezahlt werden müssen.

Eine Therapiesitzung dauert 50 Minuten.


Abrechnung und Kosten der Psychotherapie

Gesetzlich krankenversicherte Patienten:

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für die Verhaltenstherapie.
Das Honorar richtet sich nach den jeweils gültigen Maßgaben des EBM der Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen und wird auf Antrag von diesen Kostenträgern übernommen und direkt mit diesen vom Psychotherapeuten abgerechnet. Für Sie als Patient/in fallen somit keine Kosten an.
Als Patient/in haben Sie jedoch die Mitwirkungspflicht bezüglich der jeweils gültigen Formalitäten, die im Einzelnen noch mit Ihnen zu besprechen sind.

Privat versicherte Patienten:

Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für die Verhaltenstherapie.
Eine Psychotherapie muss fast immer bei der privaten Krankenversicherung bzw. Beihilfe beantragt werden. Die genaue Vorgehensweise der Erstattung ist jedoch von Versicherung zu Versicherung oft verschieden und hängt auch vom vereinbarten Leistungsumfang mit der Versicherung ab. Bitte erkundigen Sie sich im Vorab über die notwendigen Schritte. Ich bin Ihnen dabei auch gerne behilflich. Gegenüber privat versicherten Patienten hat der Psychotherapeut einen Anspruch auf Zahlung seiner Leistungen, d.h. Sie als Patient/in erhalten von mir eine Rechnung, die Sie anschließend bei Ihrer Kasse einreichen.
Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), die von allen privaten Krankenkassen anerkannt wird.

Selbstzahler:

Selbstverständlich können Sie als Selbstzahler die Kosten auch selbst übernehmen. Die genauen Kosten teile ich Ihnen gerne auf telefonische Anfrage mit.